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Pflichtverteidigung

Pflichtverteidigung

Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung für Arme, sondern eine völlig einkommensunabhängige gesetzliche Gewährleistung von professioneller Interessenvertretung. Wenn der Betroffene keine konkrete Wahl trifft, sucht das Gericht einen Anwalt aus, den allzuhäufig eher eine freundschaftliche Beziehung zum Richter als gute Kenntnisse im Strafrecht auszeichnen. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Mit einem Fachanwalt für Familienrecht gewinnen Sie keinen Strafprozess. Wenn das Gericht erst entschieden hat, ist ein Wechsel eines Pflichtverteidigers so gut wie unmöglich. Greifen Sie früh genug ein und bestimmen einen Anwalt Ihrer Wahl, der nicht dem Gericht gefallen muss, sondern ausschliesslich Ihre Interessen zu vertreten hat. Seit Januar 2010 erfolgt die Pflichtverteidigerbeiordnung bereits zu Beginn der Vollstreckung der Untersuchungshaft, so dass sich jeder Beschuldigte schon zum Festnahmezeitpunkt um seine qualifizierte anwaltliche Vertretung kümmern sollte.

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