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Festnahme

Festnahme / Verhaftung

Die Festnahme ist zwar eine vorläufige Maßnahme, sie dient jedoch regelmäßig der nachfolgenen Verhaftung. Lassen Sie sich nichts vormachen. "Gut gemeinte Ratschläge" der Polizei oder eines lächelnden Staatsanwaltes sind genau das Gegenteil. Wer Sie gegen Ihren Willen festhält, ist nicht Ihr Freund. Wenn Sie in der Hoffnung, der Untersuchungshaft zu entgehen, ausführlich aussagen, erleben Sie häufig Ihr blaues Wunder. Die U-Haft kommt trotzdem, sie wird mit Ihrer eigenen Aussage begründet und alles kann unproblematisch im nachfolgenden Verfahren gegen Sie verwertet werden. Den Druck und die spezielle Vernehmungsmethodik haben Sie zwar gespürt, sie können es aber nicht beweisen, weil die Polizei keine authentischen Vernehmungsaufnahmen fertigt bzw. herausgibt. Lassen Sie es nicht soweit kommen, auch der beste Strafverteidiger kann nicht zaubern. Rufen Sie sofort an, gleich im Moment der Festnahme. Auch wenn man Ihnen Ihr Handy abgenommen hat, die Polizeibeamten müssen Ihnen den Anruf bei Ihrem Anwalt gewährleisten, und zwar jederzeit. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und sagen Sie nichts !
Überlassen Sie Ihre Interessenvertretung einem Profi, sofort und von Anfang an, nur so haben Sie eine Chance.

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